LG Nord
Für alle Prüfungen ist eine verbindliche Anmeldung mittels des vollständig ausgefüllten gültigen Nennungsformulars unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen (Kopien) bis spätestens vier Wochen vor dem Termin an den Landesgruppenobmann erforderlich (Nennschluß). Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Berücksichtigungen erfolgen in der Reihenfolge der eingegangenen Nennungen. Die Prüfungen finden nur statt, wenn mindestens jeweils vier Hunde gemeldet sind. Die Hundeführer werden gebeten, sich mit der Prüfungsordnung vertraut zu machen! Bei Fragen helfen Züchter, erfahrene Brackenführer und natürlich die Landesgruppenobleute gerne weiter!
Für alle Prüfungen ist eine verbindliche Anmeldung mittels des vollständig ausgefüllten gültigen Nennungsformulars unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen (Kopien) bis spätestens vier Wochen vor dem Termin an den Landesgruppenobmann erforderlich (Nennschluß). Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Berücksichtigungen erfolgen in der Reihenfolge der eingegangenen Nennungen. Die Prüfungen finden nur statt, wenn mindestens jeweils vier Hunde gemeldet sind. Die Hundeführer werden gebeten, sich mit der Prüfungsordnung vertraut zu machen! Bei Fragen helfen Züchter, erfahrene Brackenführer und natürlich die Landesgruppenobleute gerne weiter!
Für alle Prüfungen ist eine verbindliche Anmeldung mittels des vollständig ausgefüllten gültigen Nennungsformulars unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen (Kopien) bis spätestens vier Wochen vor dem Termin an den Landesgruppenobmann erforderlich (Nennschluß). Die Teilnahmeplätze sind begrenzt. Berücksichtigungen erfolgen in der Reihenfolge der eingegangenen Nennungen. Die Prüfungen finden nur statt, wenn mindestens jeweils vier Hunde gemeldet sind. Die Hundeführer werden gebeten, sich mit der Prüfungsordnung vertraut zu machen! Bei Fragen helfen Züchter, erfahrene Brackenführer und natürlich die Landesgruppenobleute gerne weiter!